Aufnahmeantrag

Geburtsdatum
(und zwischen 18 und 25 Jahre alt)
Es werden und wurden keine Vereinsausschlussverfahren gegen mich in anderen Vereinen durchgeführt. Es bestehen keine Vorstrafen oder laufende Verfahren gegen mich wegen Fischwilderei oder Tierquälerei.
Die Aufnahme in den Württembergischen Anglerverein e.V. erfolgt für zwei Jahre auf Probe. Die Mitgliedschaft kann vom Württembergischen Anglerverein e.V. in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen wieder aufgehoben werden.
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