Die Mitgliederversammlung am 21. Oktober 2024 hat folgendes beschlossen:
Alle Mitglieder des Württembergischer Anglerverein e.V. wurden zur Zahlung einer einmaligen Umlage von 50,00 € im Januar 2025 verpflichtet. Auf Grund der berichteten finanziellen Situation ist diese Umlage notwendig, um einen gesicherten Haushalt 2025 zu haben. Die Umlage wird bei allen Mitgliedern mit SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Alle Mitglieder ohne SEPA sind verpflichtet, diese Umlage ohne gesonderte Aufforderung zu leisten.
Nach unserer Auffassung besteht durch diese Umlage kein Sonderkündigungsrecht der Vereinsmitgliedschaft. Wir räumen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung jedoch ein Sonderkündigungsrecht der Vereinsmitgliedschaft von 4 Wochen ein.
Durch den Beschluss der Umlage entfallen die geplanten Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages und der Angelkartengebühren.
Der Ausschuss hat die Genehmigung, das Fischereirecht in der Jagst zu verkaufen.
Der Ausschuss wird aufgefordert, eine neue Regelung der Aufnahmegebühr zu erstellen.