Ostertagsee

Intern

Abspannen ab sofort verboten. Die aufgeführten Regelungen sind ab sofort gültig.

Leider sind unsere Karpfenangler am Ostertagsee unbelehrbar. Sie haben am Wochenende mit 8 Anglern große Strecken des Sees für andere Angler mit ihren über den gesamten See ausgelegten Angelgeräten nicht zugänglich gemacht.

Am einen Ufer stehen und die Angel über den ganzen See bis zum gegenüberliegenden Ufer auslegen. Da bleibt kein Platz für andere Angler. Nachdem bisherige Apelle nicht zum Ziel geführt haben werden wir nachstehende Maßnahmen anordnen:

Auswerfen der Angelköder maximal 50 Meter vom eigenen Standpunkt aus. In Richtung Seemitte. Auslegen der Angel parallel zum Ufer ist  nur maximal 10 m gestattet.

Wir werden die Kontrollen dahingehend ausweiten, dass besonders das Fangen von Großkarpfen und wieder zurücksetzen bei der zuständigen Kreisfischereibehörde zur Anzeige gebracht wird. Das bayerische Fischereirecht fordert eine Anlandepflicht aller gefangenen Fische, die kein Schonmaß haben und nicht einer Schonzeit unterliegen.  In Bayern ist da mit dem Entzug des Fischereischeines und Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu rechnen. Wenn es zur Strafe wegen einem Tierschutzvergehen kommt, kann das in einer Vorstrafe münden.

Entweder, diese Angler werden sich an die Regeln halten oder wir setzen diese Regelungen mit aller Macht durch. Wir würden es begrüßen, wenn diese Gruppe den Verein verlassen würde.

Wir bedauern für alle andere Angler, dass es so weit kommen musste. Aber nur so werden wir die Freude für alle Mitglieder am Ostertagsee wieder herstellen und erhalten.

Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Regeln:

1. Verstoß: Entzug des Erlaubnisscheines mindestens 4 Wochen

2. Verstoß: Entzug des Erlaubnisscheines bis zum Jahresende. Bei Vergehen nachdem 1. Oktober ist kein Erlaubnisschein für das folgende Jahr möglich.

Anzeige bei der Kreisfischereibehörde.

Wir behalten uns vor, weiterere Maßnahmen anzuordnen.

 

Vorstand

Hans-Hermann Schock