Ölvorfall am Neckar – fehlende Information der Fischereiberechtigten
Bereits am 30.07.2026 gegen 23:00 Uhr wurde von der EnBW ein Vorfall an die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Stuttgart gemeldet. Nach den uns vorliegenden Informationen trat aufgrund einer schadhaften Leitung Öl aus. Um welche Art von Öl es sich handelt und ob tatsächlich Öl in den Neckar gelangt ist, ist uns derzeit nicht bekannt.
Die Feuerwehr hat im Bereich des Auslaufs der EnBW eine Ölsperre errichtet. Diese soll nach aktuellem Stand voraussichtlich bis zum 06.08.2026 bestehen bleiben.
Leider wurden wir als Fischereiberechtigte auch in diesem Fall nicht über einen möglichen Schadstoffvorfall informiert. Erst durch die Nachfrage eines aufmerksamen Anglers haben wir von dem Ereignis erfahren.
Der Vorfall ist bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr dokumentiert. Weshalb trotz eines möglichen Eintrags von Schadstoffen in den Neckar keine Information an die betroffenen Fischereiberechtigten erfolgte, können wir derzeit nicht nachvollziehen.
Selbstverständlich können technische Defekte jederzeit auftreten. Dafür hat jeder Verständnis. Aus unserer Sicht besteht jedoch erneut Verbesserungsbedarf bei der Information derjenigen, die für die Fischbestände und die Gewässer verantwortlich sind. Eine frühzeitige Mitteilung würde ermöglichen, mögliche Auswirkungen schneller einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten.
Ein weiteres Beispiel für eine aus unserer Sicht unzureichende Kommunikation war ein Vorfall im Hafen. Nachdem ein Angler zahlreiche tote Möwen festgestellt und fotografiert hatte, wurde bei der Wasserschutzpolizei nachgefragt. Die Antwort lautete sinngemäß: „Woher wisst ihr das schon wieder?“ Hintergrund der Nachfrage war die Frage, weshalb über einen möglichen Vogelgrippe-Vorfall im Raum Stuttgart keine Information erfolgt war.
Unser Anliegen ist keine Schuldzuweisung. Wir wünschen uns vielmehr eine verlässliche und zeitnahe Information der betroffenen Stellen bei umweltrelevanten Ereignissen. Nur so können Fischereiberechtigte und andere Verantwortliche ihre Aufgaben zum Schutz unserer Gewässer sachgerecht wahrnehmen.