Heute, am 18.12.2025 hat das Parlament beschlossen, dass die steuerfreien Pauschalen für nebenberufliches Engagement ab dem 1. Januar 2026 angehoben werden.
- Der Übungsleiterfreibetragwird von bislang 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr erhöht.
- Die Ehrenamtspauschale wird künftig 960 Euro jährlich betragen (bisher 840 Euro).
Diese Freibeträge betreffen nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.
Der Übungsleiterfreibetrag gilt insbesondere für Tätigkeiten wie Ausbildung, Training, Betreuung, Erziehung sowie für vergleichbare künstlerische oder pflegerische Aufgaben.
Die Ehrenamtspauschale erfasst andere Formen ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa Vorstandsarbeit, organisatorische Tätigkeiten oder unterstützende Funktionen im Verein.
Als nebenberuflich gilt eine Tätigkeit, wenn ihr zeitlicher Umfang nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeittätigkeit ausmacht. Die Freibeträge sind Jahresbeträge und können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn zusätzlich eine Hauptbeschäftigung oder ein Minijob besteht.