Keine Korrektur von falsch eingegebenen Begehungen möglich

Intern

Im Augenblick können falsch eingetragene Fänge und Begehungen nicht korrigiert werden.

Da wir schon öfter Rückmeldungen von Mitgliedern deswegen bekommen haben, wollen wir an dieser Stelle kurz darüber informieren, dass es im Augenblick weder uns noch den Mitgliedern selbst möglich ist eingetragene Begehungen zu ändern. Der Ersteller der Homepage wurde bereits informiert und arbeitet daran das Problem zu beheben. Sobald es behoben wurde, werden wir Sie hier informieren.

Sollten Sie bei dem Eintragen der Begehungen einen Fehler gemacht haben, tragen Sie einfach die Begehung nochmal richtig ein. Wenn wir bei der Prüfung der Karte sehen, dass die Einträge nicht ganz übereinstimmen gehen wir davon aus dass es ein Falscheintrag war und erstatten Ihnen Ihr Pfand wie gehabt.