Die Situation im Katzenbachsee ist komplex. Als wir den See gepachtet haben war es eine grüne Suppe, voller Algen und ohne Kraut. Aber mit großen Grasfischen und Marmorkarpfen. Diese Fische wurden inzwischen entnommen und das Kraut konnte sich prächtig entwickeln. Es war zwar hinderlich aber es gab genügend Stellen um problemlos zu angeln.
Dann gab es das Starkregenereignis das den Katzenbachsee zum überlaufen brachte und den Staudamm schwer beschädigte. Ja, das ist ein Stausee mit einem Damm. Und mit komplizierten Rechtsverhältnissen. Das Seegrundstück gehört wohl der ENBW. Das durch den aufgestauten Katzenbach entstandene Fischrecht gehört der Forstverwaltung Baden-Württemberg. Das Wasser und das damit verbundene Wasserrecht ist wohl inzwischen in der Zuständigkeit der Stadt Stuttgart, weil die ENBW aus der Notwasserversorgung ausgestiegen ist.
Damit ergibt sich, wir sind durch Pacht der Fischereiberechtigte mit der Hegepflicht und der Erlaubnis im Katzenbachsee zu angeln.
Wenn das Angeln schwierig bis unmöglich wird müssen die Maßnahmen inzwischen mit der Stadt Stuttgart abgestimmt werden. Mähen ist sinn- und zwecklos weil alles was gemährt wird innerhalb 4 Wochen wieder nachgewachsen ist. Zudem muss das Mähgut weggeschafft werden. Auf einen genehmigten Trockenplatz und nur wenn festgestellt ist, dass in dem Mähgut keine Schadstoffe enthalten sind. Dann wäre es Sondermüll.
Also muss man verhindern, dass das Kraut übermäßig wuchert. Grasfische einzubringen ist verboten und strafbar.
Als Ursache für den übermäßigen Krautbestand haben wir folgende Situation ausgemacht:
Vor dem Dammschaden war der See immer im Vollstau. Dadurch war die Wasserfläche größer und vor allem die Wassertiefe so, dass nicht überall Kraut wachsen konnte.
Jetzt, nach der Dammreparatur und vor der Sanierung wird der See nicht mehr im Vollstau betrieben. Dadurch ist die Wasserfläche kleiner und vor allem die Wassertiefe so abgesenkt, dass überall im See Kraut wachsen kann.
Wir stehen mit der Stadt Stuttgart in Verhandlung um den See wieder im Vollstau zu betreiben um die Wasserfläche zu vergrößern und die Wassertiefe entscheiden zu erhöhen damit nicht mehr überall Kraut wachsen kann.
Beteiligte Behörden: Forstverwaltung, Stadt Stuttgart Tiefbauamt Bereich Gewässer, Stadt Stuttgart Umweltamt Abteilung Gewässer, eine noch nicht herausgefundene Behörde beim Regierungspräsidium Trinkwassernotversorgung (wurde vom Umweltamt genannt aber ohne Auskunft welche Stelle das ist).
Wenn wir diese Dinge geklärt haben können wir hoffentlich im Katzenbachsee wieder vernünftig angeln.
22.1.2022
Auskuft der Stadtverwaltung zum Katzenbachsee.
Es wurde auch angefragt, beim Neuen See den Wasserspiegel ca. 0,5 - 1,0 m abzusenken um bessere Angelmöglichkeiten zu schaffen.
Der Damm vom Katzenbachsee ist sanierungsbedürftig, durch den niedrigeren Wasserstand wird Druck vom Damm genommen. Daher ist nach aktueller Betriebsvorschrift keine Erhöhung des Wasserstands möglich. Nach der Sanierung wäre eine Erhöhung denkbar, ist aber zu prüfen.
Beim Neuen See wird auch aktuell Wasser in die Gallenklinge (ehemaliges Wasserwerk zur Trinkwassernotversorgung) abgeleitet. Bei einer wesentlichen Absenkung müsste vorab eine umwelttechnische Folge-Abschätzung erfolgen (Naturschutz, Forst….). Auch hier entspricht der Wasserstand der aktuell gültigen Betriebsvorschrift.
Die Betriebsvorschriften sind gemäß DIN 19700 Stauanlagen in den letzten Jahren aufgestellt worden. Die Vorderen und Hinteren Parkseen dienen in Ihrer Funktion als Hochwasserrückhaltebecken dem Hochwasserschutz.
Wir sind stets in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen um für die Angler Verbesserungen zu erzielen. Leider gelingt dies zunehmend weniger. Das liegt nicht unbedingt an den Verwaltungen sondern an teilweise neuen Regeleungen, speziell für Stauseen. Auch ist der Hochwasserschutz neu in die Funktion der Parkseen aufgenommen worden.
Hans-Hermann Schock