Forellen Schonzeit Bayern

Intern

2 Wochen Schonzeit im Ostertagsee bei Besatz mit fangfähigen Forellen

Wir haben uns genau informiert.

Bei Besatz mit Fischen, die sofort gefangen werden können, besteht im Ostertagsee nach dem Besatz eine Schonfrist von 2 Wochen.

In der Donau und Nebengewässern beträgt diese Frist  4 Wochen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Meldung unter "internes Aktuelles" vom 16.01.2024.

BayFiG Art2

Geschlossene Gewässer

Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind:

1.alle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht,

2.die lediglich zum Zweck der Fischzucht oder Fischhaltung künstlich hergestellten und ständig abgesperrten Rinnsale, solange sie ausschließlich diesem Zweck dienen,

3.mit Ausnahme der Altwässer alle anderen Gewässer wie insbesondere Baggerseen, soweit es an einer für den Wechsel der Fische geeigneten regelmäßigen Verbindung mit einem natürlichen Gewässer fehlt.

AVBayFig §14

Fischen nach Besatzmaßnahme

1Nach einer Besatzmaßnahme mit Fischen, die das in der Anlage festgesetzte Schonmaß erreicht haben, ist das Fischen auf die eingesetzte Fischart in geschlossenen Gewässern im Sinn des Art. 2 Nr. 1 und 2 BayFiG innerhalb von vier Wochen, in allen anderen Gewässern innerhalb von zwei Wochen, verboten. 2Satz 1 gilt nicht für die Fischzucht und Fischhaltung in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Nr. 1 und 2 BayFiG.

 

WHG §3

Einzugsgebiet
ein Gebiet, aus dem über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenabfluss an einer einzigen Flussmündung, einem Ästuar oder einem Delta ins Meer gelangt;

Anmerkung: Der Ostertagsee hat keinen Oberflächenabfluss und zählt deshalb nicht zum Einzugsgebiet.