Bootsfahren in unserem Donaugewässer

Öffentlich

Verboten / erlaubt

Hinweis an alle Bootsangler in unserer Donau.

Unser Donau bereich ist kein Bestandteil der Bundesschifffahrtsstrasse Donau. 

Deshalb ist das Bootsfahren in diesem Abschnitt mit Fremdantrieb nicht erlaubt. Dies wird in der Bindesschifffahrtstraßenordnung geregelt. Wir können daran nicht ändern.