Im gesamten Hegebereich 9 ist das Angeln nur vom Ufer aus gestattet.
Wir sind nicht perfekt und machen somit manchmal Dinge nicht richtig.
Zum Bellyboat
Das Bellyboat ist vermutlich eine Schwimmhilfe. Eine rechtlich verbindliche Definition dazu ist uns nicht bekannt.
Unter der Voraussetzung, dass es eine Schwimmhilfe ist, verbietet das Badeverbot im Neckar in Stuttgart die Verwendung des Bellyboats.
Außerhalb von Stuttgart in Bereichen ohne Badeverbot wäre das Bellyboat dann erlaubt. Diese Regelung unterliegt nicht uns und dem Fischerreirecht.
Auf Grund der Einschränkung der WSA zum Bootsangeln und andauernden Diskussionen, wie jetzt der Uferabstand zum Festbinden eines Bootes gemessen wird, und ob das Boot an beiden Enden angebunden werden muss, und ob bei Nacht eine Lichterführung notwendig ist, haben wir beschlossen die Diskussion mit der Entscheidung "Angeln nur vom Ufer aus gestattet" zu beenden.
Damit ist ist die vorherige Aussage leider nicht zutreffend, und das Bellyboat im Hegebereich 9 nicht gestattet.
Wir werden das für die Jahreskarte Hegebereich 9 für 2027 dahingehend ändern, dass das Verbot nur noch für die Bereiche mit Badeverbot gilt.
Alle Anglern, die sich auf Grund unserer vorherigen Aussage ein Bellyboat und entsprechende Ausrüstung gekauft haben, können kostenlos eine Zusatzkarte zur Verwendung eines Bellyboats im Hegebereich 9 für 2026 unter Angabe ihrer Angelkartennummer bei uns per EMail beantragen und erhalten die Karte als PDF zugesendet.
Wie entschuldigen uns für die verursachten Umstände.
Mit Fischergruß Petri Heil
Hans-Hermann Schock
Vorstand Württembergischer Anglerverein e.V.