Ausführliche Informationen für Nichtmitglieder zur Rückgabe & Pfanderstattung der Angelkarten

Öffentlich

Details unter „Mehr“

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  • Wir nehmen nur Karten für die Hegebereiche 8 und 9 aus dem Jahr 2024 zurück. Andere Karten können bei uns nicht zurückgegeben werden.
  • Die Karten müssen spätestens bis zum 31. Januar 2025 abgegeben werden. Eine Pfanderstattung nach diesem Datum ist nicht mehr möglich.
  • Die Fangliste in der Mitte muss vollständig ausgefüllt sein. Beispiele, wie die Fangliste richtig ausgefüllt wird, sehen Sie, wenn Sie auf das Bild unterhalb des Textes klicken.
  • Für das Jahr 2024 gibt es nur einen gesamten Bereich und keine einzelnen Abschnitte. Deshalb alle Einträge in einer Spalte  durchführen.
  • Wurde die Fangliste nicht richtig ausgefüllt, werden wir Sie per Post informieren und Ihnen eine Frist zur Korrektur setzen. Innerhalb der Frist können Sie in der Geschäftsstelle vorbeikommen und die Fangliste korrigieren. Wird die Fangliste nicht innerhalb der First korrigiert wird, verfällt das Pfand.
  • Sie können uns die Karten auch per Post senden oder vor Ort in unserem Briefkasten einwerfen. In diesem Fall benötigen wir eine Bankverbindung, an die wir das Pfand überweisen können. Die eingesendeten Karten werden gesammelt und das Pfand ab Mitte Februar überwiesen. Informieren Sie uns bitte umgehend, falls Sie bis Ende Februar kein Pfand erhalten haben. Je früher wir Bescheid wissen, desto leichter ist es zu überprüfen, was schiefgegangen sein könnte.
  • Beachten Sie bei der Rückgabe vor Ort, dass es im Dezember und Januar zu längeren Wartezeiten kommen kann und planen Sie entsprechend vor. An manchen Tagen kann es aufgrund des Andrangs 1 bis 2 Stunden dauern bis Sie drankommen.
  • Sollten Sie weitere Fragen bezüglich des Ausfüllens der Karte, der Rückgabe und der Pfanderstattung haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter buero@wav-stuttgart.de kontaktieren.
Beispiele für korrekt ausgefüllte Angelkarte