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Wissen

Auf dieser Seite wollen wir auf politische Arbeit, Gesetzesänderungen und wissenschaftliche Erkenntnisse verweisen.


Waller >>>

Fakten :

Die angegebenen Futterfaktoren für Trockenfutter entsprechen dem Kennnisstand der aktuellen Teichwirtschaft.

Trockenfutter enthält kein Wasser.

Der allgemein in der Biologie angewendete Futterquotient für  Nahrungsketten beträgt 1:10 und gilt als Richtwert.

Fisch in der Natur als Futterquelle hat ca. 80% Wasseranteil.

1 Kilo Trockenfutter  + 80% Wasser entsprechen dann ca. 9 Kilo natürlichem Futter.

 

Ein Waller frisst in seinem Leben pro Tag 41 Gramm Fisch im Durchschnitt.

Diese Weisheit wird seit einiger Zeit im Internet in etlichen Anglerboards veröffentlicht. Immer der selbe Artikel, immer schön kopiert . Als Quelle dient vermutlich ein Artikel der AFZ Fischwaid im März 2011.

Es wird davon ausgegangen dass der Fisch über seine Lebenszeit pro 1 kg Körpergewicht 6 Kilo Fisch fressen muss.

Mit dieser Ausgangslage werden dann die 41 Gramm errechnet. Im Beispiel hat dann ein Fisch mit 30 Kilo Gewicht in 12 Jahren 180 Kilo Fisch gefressen.

 

Allgemein wird in der Natur von einem Futterquotient  von 10 ausgegangen. D.h. , der Fisch braucht pro Kilo Körpergewicht und Jahr ca. 10 Kilo Futter um am Leben zu bleiben und weiter zu wachsen.

Damit hat dann der MUSTERWELS dann 1170 Kilo Fisch gefressen bis er 12 Jahre alt und 30 Kilo schwer wurde.

Oder 266 Gramm pro Tag.

 

Der Futterfaktor kann in einer Fischzucht in konstant warmem Wasser und Kraftfutter !!! auf den Faktor 1,0 -1,1 gesenkt werden.Die Zuchtfische werden allerdings nur bis ca. 1,5 Kilo  gemästet und dann geschlachtet. Da geht nahezu keine Futterenergie für Futtersuche und Gewichtserhaltung verloren. (Quelle : http://www.lfl.bayern.de/publikationen/daten/informationen_url_1_1.pdf).

Weitere Angaben zu Futterquotienten in der Fischzucht :(Steffens 1981, Moderne Fischwirtschaft; Schäperclaus & von Lukowicz 1998, Lehrbuch der Teichwirtschaft) wird von Futterquotienten von 1,2 bis 2,5 berichtet.

 

In Deutschland, wo die Fische eine Winterruhe halten und im Winter eher Reserven abbauen wird der Wels in der Natur eher an die 10/Kilo/Jahr herankommen.

Fakt ist, ein 30 Kilo Fisch benötigt mehr Energie um sich zu bewegen wie ein  1,5 Kilo Fisch. Auch für lebenserhaltende Funktionen benötigt ein 30 kg Fisch mehr Energie wie ein 1,5 kg Fisch. Diese dafür benötigte Energie steht nicht mehr für Gewichtszunahme zur Verfügung.

 

Ein Fisch als Nahrungsquelle besteht aus ca. 80 % Wasser. Dazu kommen die nicht verwertbaren Teile des Fisches, so dass von einer energetisch wirksamen Masse von 10 % oder weniger ausgegangen werden muss. Und daraus lässt sich dann ableiten dass auch für Waller  die 1:10 Regel anzuwenden ist.

Kraftfutter ist industriell  hergestelltes Futter mit extrem hohen Energiewerten, ist  dehydriert und hat wenig nicht verwertbare Anteile und ein Vergleich mit natürlichem gesuchtem Futter ist nicht  zulässig.

 

Diese Regel 1:10 ist auch für alle anderen Fische im Prinzip anzuwenden.

 

 

 

Mageninhalt WallerMageninhalt eines Neckarwallers aus der Heilbronner Gegend.
Der Waller wurde im Dez. 2011 im Neckar gefangen, Länge 179 cm - Gewicht 39 kg.. Trotz niedriger Wassertemperatur ist der Mageninhalt beachtlich.
U.a. 1 Hecht 45 cm, 2 Zander, Barsche und Rotaugen.
Politik >>>

Heute (8.Dezember 2011) wurde im Landtag Baden-Württemberg  die 1. Lesung des Änderungsantrages zum Fischereigesetz von allen Redner positiv gesehen.
Die Redner haben alle die ehrenamtliche Arbeit der Verbände und Vereine positiv herausgestellt.
Damit ist zu erwarten dass in der 2.Lesung  das Gesetz so geändert wird, dass künftig Kinder ab 7 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen Fischereischeininhabers  angeln dürfen.
Eine Änderung des Fischereirechtes wurde wegen der Anpassung an EU Vorschriften im Zusammenhang mit der Duldung von Untersuchungen (bisher freiwillig)  notwendig.
Da wurde auch gleich die Gelegenheit genützt, die lange fällige Herabsetzung des Alters  zu regeln.

Unabhängig davon steht eine Überarbeitung des Fischereigesetzes an. Einige Partien  wollen die Fischerei besser im Tierschutz- und Naturschutzrecht verankern.
Da ist Übles zu befürchten, wenn grüne Politiker das Fischereirecht bearbeiten.

Unsere Landespolitiker sollen dabei beachten, Fischereirecht ist Landesrecht und das sollte nicht leichtsinnig aufgegeben werden. Es gibt auch keinen Zwang dazu weil die europäischen Tierschutzbestimmungen und Naturschutzbestimmungen ausreichend berücksichtigt werden.
Es ist auch politisch fragwürdig, Dinge die in einem Landesrecht ausreichend geregelt sind aufzugeben und den Bund darüber bestimmen zu lassen.
Beim Schulrecht wird der Förderalismus  mit Zähnen und Klauen verteidigt. Obwohl es warscheinlich besser und wichtiger wäre, bundesweit ein einheitliches Schulsystem zu haben  und damit einen gemeinsamen Bildungsstandard zu schaffen. 
An dieser Stelle würde es eher Sinn machen, den Förderalismus aufgeben.


Amphibien >>>

Größte Amphibienpopulation in Stuttgart.

Auf Anfrage hat das Umweltamt der Stadt Stuttgart bestätigt, dass in der Fischzuchtanlage und im Bildstockweiher die größte Amphibienpopulation Stuttgarts seit zig Jahren nachgewiesen ist.

Jedes Jahr, bei einsetzendem Tauwetter kommen sie wieder aus der Erde. Anfangs vereinzelt, aber mit zunehmendem Tauwetter in Massen. Die Erdkröte (lat. bufo bufo) zieht aus den Wäldern des Rotwildparks Richtung Glems und zu den Weihern der Fischzuchtanlage im Mahdental.

Inzwischen ist die Überquerung der viel befahrenen Mahdentalstrasse für die Amphibien erheblich sicherer geworden. Neue, geräumige Unterführungen helfen den den Amphibien , beginnend am ersten schönen Februartag, unter dem Straßenverkehr sicher die Straßenseite zu wechseln.

Die Teiche in der Fischzuchtanlage sind um diese Zeit noch nicht gefüllt. Wenn die Teiche Ende Februar schon Wasser hätten und es kommt nochmals eine Frostperiode würde das in die Dämme eingedrungene Wasser gefrieren und die Dämme beschädigen oder gar zerstören.

So bald das Wetter es zulässt wird begonnen, die Teichkette mit Wasser zu füllen (bespannen). Die Teiche sind so angelegt, dass immer das überlaufende Wasser aus einem Teich in den nächsten geleitet wird. So dauert es bei ca. 5 Liter Wasserspende pro Sekunde einige Wochen bis alle 5 Weiher gefüllt sind.

Aber für die Kröten ist das kein Problem. Selbst wenig Wasser genügt ihnen um das Laichgeschäft manchmal schon bereits Ende Februar zu beginnen. Und etwas Wasser ist immer am Teichgrund vorhanden. Kröten laichen in der freien Wildbahn selbst in kleinsten Pfützen und Kuhlen und schaffen es, die Population zu erhalten.

In der Fischzuchtanlage haben die Kröten den Vorteil, an einem reichlich mit natürlichen  Futter gedeckten Tisch zu sitzen, so dass es den Kröten und ihren Nachkommen an nichts mangelt.

Die Fischzüchter lassen den Teich im Herbst trockenfallen und bearbeiten den Schlamm damit er Nährstoffe freisetzt und bei den ersten warmen Sonnenstrahlen reichlich Zooplankton (Wasserflöhe usw) produziert. Eigentlich machen das die Fischzüchter, um natürliches Futter für die Fischzucht zu gewinnen. Aber,vermutlich auch durch diese Geburtshilfen des Württembergischen Anglerverein e.V. hat sich im Mahdental die stärkste Amphibienpopulation Stuttgarts bilden und erhalten können.

Salamander und diverse Molche kommen aus dem Bereich Glems ebenfalls in die Fischzuchtanlage. Zudem fühlen sich Grünfrösche in den Teichen besonders wohl.

Der Württembergische Anglerverein züchtet in dieser Anlage nach ökologischen Maßstäben Karpfen und Hechte für Gewässer, in denen es an Laichmöglichkeiten für diese Fische fehlt.  Ca. 2000 Arbeitsstunden werden von Mitgliedern des Anglervereins in dieser Anlage jährlich geleistet.

 

Das Umweltamt bestätigt 2010 folgende Zahlen:

Erdkröte ca. 2000 Exemplare als Laichwanderer.  Im Jahr 2007  sogar 3700 Laichwanderer. Rückkehrer bis zu 30 000 Jungkröten.

Die Grasfroschpopulation beträgt ca. 200 Tiere, die aber nicht wandern.

Ebenso die vereinzelt gefunden Molche und Salamander.

Die Erdkröte (lat. Bufo bufo) ist im Bestand nicht gefährdet und hat keinen besonderen Schutzstatus.

Der Vorsitzende vom NABU Stuttgart, Hans-Peter Kleemann hat sich im März 2010 selbst in der Fischzuchatanlage überzeugt dass die Amphibien immer einen Laichplatz finden, auch wenn ein Weiher nicht gefüllt ist. Restwassermengen am Teichboden reichen aus um die Zeit zu überbrücken, bis die Weiher  angestaut sind.

Nach neuesten EU Vorschriften dürfen Fische in öffentliche Gewässer nur ausgesetzt werden, wenn sie aus einer überwachten Fischzucht stammen die dem Fischgesundheitsdienst angeschlossen ist. Unser Anlage ist selbstverständlich beim Fischgesundheitsdienst und Veterinäramt angemeldet.

Deswegen darf die Fischzuchtanlage nicht von Jedermann einfach betreten werden.


Frosch , ErdkröteErdkröte beim laichen

Weiher im JanuarFischzuchtweiher im Winter. Überall in den Frasslöcher hat sich Wasser gesammelt und ist gefroren. Bei den ersten wärmenden Sonnenstrahlen im Februar taut das Eis und die ersten  Erdkröten kommen zum Laichgeschäft.

Politik >>>

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 7048 12. Oktober 2010
Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz

Antrag
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,

3. aus welchem Grund das geltende Nacht-Angelverbot aufrechterhalten wird
und welche Ausnahmen davon heute möglich sind und gemacht werden;

II. eine Lockerung und Vereinfachung des Fischereigesetzes vorzubereiten
und dem Landtag vorzulegen, mit dem sachlich nicht gebotene Restriktionen
und bürokratische Hürden für Angler im Land abgebaut werden und
die Regelungen weitgehend den Regelungen anderer Bundesländer angeglichen
werden.
Begründung (Anmerkung: Begründung der Anfrage)
......... Ebenfalls schwer nachvollziehbar ist es, dass nur in Baden-Württemberg
ein pauschales Nacht-Angelverbot besteht. Ein solches Verbot würde
sicherlich ökologisch ausreichen, wenn es auf besonders geschützte Gewässer
beschränkt wäre.
Stellungnahme (Anmerkung : Stellungnahme des Ministeriums)
Mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 Nr. 26-0141.5 nimmt das Ministerium
für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie
folgt Stellung:
Zu I. 3.:
Das Angeln ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 LFischVO von einer Stunde vor Sonnenaufgang
bis eine Stunde nach Sonnenuntergang zulässig. Damit beträgt
die generell zulässige Angelzeit selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr
als zehn und im Sommer bis zu 18 Stunden. Für das Angeln auf die nachtaktiven
Arten Aal und Wels besteht eine Sonderregelung, dieses ist je nach Tageslänge
mindestens 17 und bis zu über 20 Stunden erlaubt.
Gegen eine völlige Freigabe des Angelns zur Nachtzeit sprechen zahlreiche
Gründe. Vor allem wird eine Ruhezeit für die Lebewelt an den Gewässern als
erforderlich erachtet, und es ist zu befürchten, dass es bei durchgehendem
nächtlichen Angelbetrieb zu größeren Schädigungen der Lebensstätten und
Lebensgemeinschaften der ökologisch besonders sensiblen Uferzonen käme.
Auch der Landesfischereiverband, der Landesnaturschutzverband sowie der
Landesfischereibeirat und der Landesbeirat für Tierschutz haben sich deshalb
dafür ausgesprochen, die bestehende Regelung beizubehalten. Im Landesfischereibeirat wurde aus dem Kreis der kommunalen Landesverbände zusätzlich darauf hingewiesen, dass es in vielen Fällen auch um die Sicherung der Nachtruhe der Anwohner an Gewässern geht.

Köberle
Minister für Ländlichen Raum,
Ernährung und Verbraucherschutz


Politik>>>

Neckar und Schifffahrt.

In Stuttgart haben die Grünen in der Gemeinderatsfraktion eine Pressemitteilung verfasst und an die Medien im Großraum Stuttgart verteilt.

An die Lokalredaktionen
der Stuttgarter Medien
Stuttgart, 01.02.2011
Pressemitteilung
Ein Schiff wird kommen  - oder doch nur ein Kutter?
Mit Sorge haben wir die Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums, die Priorisierung des Schleusenausbaus neu zu bestimmen, vernommen. Für die Firmen in der Region Stuttgart kann somit ein deutlicher Standortnachteil entstehen, allen voran den Firmen am Stuttgarter Hafen. Die Fracht in kleineren Schiffen zu transportieren oder in Mannheim umzuladen,  beides
verknüpft sich mit einer geringeren Wirtschaftlichkeit. Dadurch wird aber auch die Umwelt deutlich mehr belastet, sogar in zweifacher Weise: Zum Einen verringert sich dadurch die Rentabilität des höchst energieeffizienten Verkehrsträgers Schiff im Vergleich zum LKW, zum Anderen ist der Gewinn des Stuttgarter Hafens und dadurch auch die Gewinnabführung in die SVV zur Finanzierung des ÖPNV gefährdet. Über mangelnde Personal- und Sachmittel im Bereich der Binnenschifffahrt zu jammern, hilft dabei wenig. Vielmehr zeigen sich hier eine falsche Priorisierung und das Fehlen von ökologisch ausgerichteten Infrastrukturkriterien, die in diesem Fall die Wirtschaft in Stuttgart schädigt. Selbst wenn das Geld im Haushalt in unterschiedlichen Töpfen schlummert: Auf so manches dem Minister Ramsauer aufgezwungene Infrastrukturprojekt  könnten die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts eher verzichten als auf den Ausbau der Neckarschleusen. Auch ohne den Verdacht der Kirchturmpolitik kann zweifelsfrei gesagt werden, dass eine Umverteilung von Infrastrukturmitteln im ganzen Land nicht auf dem Rücken des weiteren und zügigen Schleusenausbaus geschehen sollte.
Gabi Nagl Peter Svejda
Bündnis 90/Die Grünen
im Gemeinderat
Rathaus, Zimmer 8
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
T: 0711-216 3604
F: 0711-216 5682
gruene.fraktion@stuttgart.de
www.lust-auf-stadt.de

Meine Antwort an die Grünen:

Liebe Grüne,

ich dachte zuerst, das wäre ein typisches Lobbyschreiben der FDP und musste 2x schauen , dass sogar die Grünen vollkommen kritiklos den Unfug mit dem Schleusenausbau nachplappern.

Wenn man  die Grünen in der Verkehrspolitik ernst nehmen will muss man erwarten, dass an alle großen Verkehrsprojekte die Maßstäbe von S21 (die Maßstäbe der Grünen ) angelegt werden.

Da hätte der Schleusenausbau keine reale Chance, die erste Sitzung zu überleben.

Warum?

Sachlich nicht haltbare Argumente der  Schifffahrtsstraßenbauer werden einfach  übernommen.

Da ein Schiff von Mannheimnach Stuttgart ungefähr die doppelte Entfernung wie auf der Straße zurücklegt ist kaum etwas von der Energiebilanz besser. Dazu kommt dass Binnenschiffe auf dem Neckar extrem schlecht ausgelastet sind und somit die Energiebilanz  sogar schlechter wird wie bei einem modernen LKW.

Der Gewinn des Stuttgarter Hafen kommt zu ca. 95 % aus nicht von der Schifffahrt abhängigen Tätigkeiten. Da ist es eigentlich egal ob da überhaupt ein Schiff ankommt.

Gerne bin ich zu einer Diskussion mit Ihnen zu diesem Thema bereit. Das Gesamtprojekt kostet ja auch ca. 1 Milliarde Euro, wenn man das Projekt von der Schönrechnerei befreit. (Auch hier mit Maßstäben von S21 betrachtet=.

Kurz vor der Landtagswahl in BW , bei der die Grünen Kompetenz im Verkehr beweisen wollen , unter anderem mit S21,   ist dieses Schreiben eher als Inkompetenz einzustufen.

Mit freundlichen Grüßen

Stellv. Sprecher im Arbeitskreis der Naturschutzverbände in Stuttgart

Stellv. Fischereibeirat  beim Regierungspräsidium in Stuttgart

Stellv. Fischereibeirat  beim MLR Baden-Württemberg

1. Vorsitzender  Württembergischer Anglerverein e.V.

Hans-Hermann Schock

Es kam daraufhin zu einempersönlichen Gespräch mit Stadtrat  Svejda und mir im Rathaus. Herr Svejda hat dabei einiges Neues, für ihn kaum fassbares über die Binnenschifffahrt erfahren und glaubhaft versichert, sich mit den neuen  Argumenten zu befassen da für ihn die Ökologie eindeutig im Vordergrund steht.

Inzwischen melden sich die Befürworter des Schleusenausbaues wieder verstärkt zu Wort und verbreiten den selben Unsinn wie immer zum Ausbau des Neckars. Voran wieder unsere ehemalige Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium , Frau Roth.
Immerhin war es einen kleinen Absatz in der STZ vom 8.2 Wert, dass der Arbeitskreis der Naturschutzverbände in Stuttgart dies anders sieht.

Da werden sicher noch interessante Diskussion geführt werden.



NABU  >>>


Vogel des Jahres 2010 bringt den NABU in Erklärungsnot

geschrieben von Lars Dettmann (l.dettmann) am 24.10.2009

Informationen und Nachrichten des Verbandes >>

Anlässlich der Bekanntgabe, dass der Kormoran zum Vogel des Jahres 2010 gewählt wurde, haben NABU und LBV die nach eigenen Angaben jährlich bis zu 15.000 Vergrämungsabschüsse von Kormoranen als beschämend bezeichnet und deren Beendigung gefordert. Laut NABU und LBV gäbe es Alternativen, um zum Beispiel die Satzfischbestände in Teichwirtschaften auch ohne Abschüsse wirksam vor dem Kormoran zu schützen.

Da der NABU mit der Blumberger Mühle im Nordosten des Landes Brandenburg selbst eine Karpfenteichwirtschaft besitzt, liegt es nahe, sich dort nach den angeblichen Lösungen für das Kormoranproblem zu erkundigen. Das tat das rbb-Fernsehen und bekam die überraschende Antwort, dass man das Problem von den Teichen der Blumberger Mühle in das Teichgebiet eines tschechischen Satzfischlieferanten delegiert hat. Weil der NABU in der Blumberger Mühle keine Vergrämung der Kormorane durch Abschüsse zulässt, ist die früher dort erfolgreich praktizierte Satzfischaufzucht heute nicht mehr möglich. Um dennoch die Teiche bewirtschaften zu können, ist der Zukauf von Satzfischen in einer Größe erforderlich, die vom Kormoran nicht mehr bewältigt werden kann. Weil in Deutschland wegen der Schäden durch Kormorane ein genereller Mangel an Satzfischen herrscht, ist man auf einen tschechischen Lieferanten ausgewichen. So werden seit dem Jahr 2000 jährlich zwischen 60 und 65 Tonnen Satzkarpfen quer durch Europa in die Teiche der Blumberger Mühle kutschiert. Liefern kann der Teichwirt aus Tschechien diese Satzfische nur, weil in seinem Teichgebiet ständig mehrere Mitarbeiter mit der Waffe unterwegs sind und konsequent gegen einfliegende Kormorane vorgehen.

Im Interview mit Brandenburg aktuell verteidigte Wolfgang Mädlow, Geschäftsführer des NABU Brandenburg, die Praxis des Importes von Satzfischen aus Ländern, in denen der Kormoran angeblich einen geringeren Schutzstatus hätte. Da die Tschechische Republik Mitglied der EU ist, gilt auch dort die EU-Vogelschutzrichtlinie. Der Kormoran geniesst somit in Tschechien den gleichen Schutzstatus, wie in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedsstaaten.

Mitarbeiter des NABU und des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin äußerten gestern gegenüber dem Landesfischereiverband, dass ein Vorgehen gegen den Kormoran im Bereich der Blumberger Mühle nicht vorstellbar wäre. Schließlich wären Vergrämungsabschüsse auf Kormorane den Besuchern des NABU-Schulungszentrums und der zugehörigen Teichanlage nicht zu vermitteln. In der Blumberger Mühle hätte man es deshalb mit einer besonderen Situation zu tun, mit der die gegenwärtige Praxis des Importierens von Satzfischen aus dem Ausland gerechtfertigt sei. Für diese Haltung hat der Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V. natürlich vollstes Verständnis. Es ist Hobbyornithologen ganz sicher nicht zuzumuten, dass man sie mit der bitteren Realität konfrontiert und ihnen erklärt, dass der Kormoran tatsächlich massive Schäden anrichtet und auch der NABU entgegen anders lautender Darstellungen keinerlei Patentrezepte für eine zufrieden stellende Lösung parat hat.

Der NABU agiert in Sachen Kormoran ganz offensichtlich nach dem Sankt-Florian-Prinzip, ist sich jedoch nicht zu schade, gleichzeitig die Vergrämungsabschüsse an deutschen Teichwirtschaften scharf zu kritisieren.

Letzte Änderung: 26.01.2010 am 23:16:19

Angelsport und Fischerei einschränken!

Was der NABU Baden-Württemberg zur Änderung des Fischereirechtes in Baden-Württemberg fordert.

Direkt zur Nabu Seite


Kormoran >>>



Aktion Kormoran

Der Landesfischereiverband hat durch seinen Mitarbeiter Sosat beste Arbeit geleistet und die Diskussionen zum Kormoran mit  Daten und Fakten untermauert. Lesen Sie mehr dazu auf den  Seiten des Landesfischereiverbandes zum Kormoran.

Gesammelte Links zu Videos zum Thema Kormoran über die Seite des VFG.

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