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FAQ


Nicht immer ist die Antwort zu einer Frage leicht zu finden. Manchmal gibt es auch keine Info  zu einem Thema auf unserer Homepage. Deshalb wird  der FAQ Bereich eingeführt. Hier sollen die häufigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten gelistet werden.

Hegebereiche 9 und 8

Jedes Jahr, ca. ab September beginnen die Anfragen zu dem Angelkartenvekauf für die Hegebereiche. Auf Grund der vielen Anfragen können wir diese nicht beantworten. Alles was zum Erwerb einer Angelkarte für die Hegebereiche notwendig ist steht auf der Homepage. Es gibt keine weiteren Auskünfte. Auch telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.

Tageskarten:

Der Württembergische Anglerverein e.V. gibt Tageskarten und Jahreskarten an Nichtmitglieder für folgende Gewässer aus:
Neckar Hegebereich 9
Neckar Hegebereich 8.
Für alle anderen Vereinsgewässer gibt es keine Karten für Nichtmitglieder.

Gefangene Fische zurücksetzen.

Regelung in Bayern seit Oktober 2010

In Bayern ist es seit Oktober gesetzlich geregelt.

Fische ohne Schonmaß und ohne Schonzeit, Fische die ausserhalb ihrer Schonzeit gefangen werden und das Schonmaß erreicht haben dürfen nur zurückgesetzt werden wenn es ausdrücklich auf der Angelkarte erlaubt ist.
Der Gesetzgeber sagt, die Entscheidung ob der Fisch zurückgesetzt werden darf obliegt dem Fischereirechtsinhaber da dieser auch die Hegeverpflichtung hat, sofern das Tierschutz- oder Naturschutzgesetz dem nicht entgegenstehen.
Der Gesetzgeber will mit dieser Verordnung die Entscheidungsfreiheit des Anglers unterbinden.

Kinder wollen angeln

Kinder dürfen in Baden-Württemberg  erst ab dem 10. Lebensjahr angeln. (Gesetz).
Für Kinder und Jugendliche (10 - 16 Jahre)kann ein Jugendfischereischein bei der zuständigen Ortsbehöre beantragt werden. Dazu ist keine Prüfung notwendig.

Darf eine Begleitperson auf meinen Erlaubnisschein mitangeln wenn  die Anzahl der erlaubten Angelgeräte nicht überschritten wird ?

In Baden-Württemberg darf laut Gesetz mit maximal 2 Angelruten gefischt werden. Der Erlaubnisschein ist Personengebunden. Deshalb darf eine Begleitperson nur mit eigenem Erlaubnisschein angeln.

Fischereischein

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg  führt  jedes Jahr ca. 150 Kurse durch, in denen man die notwendige Sachkunde erwerben kann.
Mit diesem Sachkundenachweis  kann man dann die Prüfung zum Fischereischein ablegen.
Kurse und Termine finden sie auf der Homepage des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg.

Bootsfahren mit Motor, auch Elektromotor

Bootsfahren mit Fremdantrieb ist auf allen nichtschiffbaren Gewässern in Baden-Württemberg verboten. (Gesetz)

Schiffbare Gewässer sind : der Bodensee, der Rhein, der Neckar.

Auf allen anderen Gewässern ist  Bootsfahren mit Fremdantrieb nur mit Sondergenehmigungen erlaubt.

Auf jeden Fall vorher bei den örtlichen Polizeidienststellen fragen.

Zelten am Wasser beim Angeln

Die Gesetzeslage ist nach unsere Kenntniss nicht eindeutig. Sie müssen aber immer damit rechnen, dass Sie von Ordnungskräften aufgefordert werden, Zelte abzubauen.

Ein Zelt ist ein Zelt, unabhängig davon ob es einen Zeltboden hat oder nicht.

Angel mit bis zu 3 Haken (Anbissstellen).

Eine Angel darf bis zu 3 Anbissstellen haben(Haken). (Gesetz).
Dies kann durch Hinweise auf dem Erlaubnisschein (Angelkarte) reduziert sein.

 


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