Die Gewässer des WAV
Der WAV-Stuttgart bietet seinen Mitgliedern umfangreiche Möglichkeiten zum Angeln. Nachfolgend eine Liste mit der Beschreibung aller Gewässer. Im Geschätfszimmer ist eine Karte mit allen Gewässern erhältlich.
Neckar Oberboihingen – Wernau (Strecke 1-2)Neckarhafen Stuttgart (Strecke 3):
Staustufe Hedelfingen – Untertürkheim – Bad Cannstatt
Donau (Strecke 10-15):
Tapfheim – Donaumünster
Neckar Hegebereich Abschnitt IX:
Staustufe Untertürkheim – Bad Cannstatt – Hofen – Aldingen und Staustufe Aldingen – Poppenweiler
Neckar Hegebereich Abschnitt VIII:
Staustufe Poppenweiler – Marbach – Pleidelsheim
Rems von Hermannsweiler bis Hohenroden
Sie haben eine Jahresangelkarte?
Haben Sie schon einmal nachgerechnet wieviel Sie pro Hektar Fischwasser bezahlen ?Beispiel: See im Schwäbischen Wald. Ca 6,7 ha Fläche,beliebter Ausflugssee mit Badebetrieb und Bootverleih. Jahreskarte 150 ,00 Euro = 22,38 Euro /ha.
Württembergischer Anglerverein e.V. ca. 1,00 Euro pro Hektar Fischwasser.
Bestimmungen für Bootsangeln in den Vereinsgewässern
Auf den Seen des Vereins darf nur mit Booten ohne Fremdantrieb geangelt werden. Dies ist eine gesetzliche Bestimmung und kann nicht vom Verein geändert werden. Nichtregistrierte Boote werden entfernt und eingelagert
und können gegen eine Gebühr von 300,00 Euro abgeholt werden.
Momentan sind alle Bootsliegeplätze belegt. Es können keine weitere Boote angemeldet werden.
Bootsangeln ist nur vom verankerten Boot aus gestattet. Boote dürfen nur an den zugewiesenen Plätzen am WAV Steg festgemacht werden. Jedes Boot muss in der Geschäftsstelle gemeldet sein und bekommt einen Ankerplatz zugewiesen. Jedes Boot muss ein Kennzeichen oder Namen sichtbar angebracht haben. Festgemachte Boote müssen am Heck mit einer Boje festgemacht werden. Zum Schutz der Boote gegeneinander müssen festgemachte Boote mit Fendern ausgestattet sein. Für jedes Boot ist eine Kaution von 300,00 Euro in der Geschäftstelle zu hinterlegen. Boote die länger als 1 Jahr nicht bewegt werden, werden vom Verein entfernt und eingelagert. Die Kaution verfällt damit. Das Boot kann dann innerhalb 3 Monaten beim Vereinsheim abgeholt werden. Verstreicht diese Frist, geht das Boot in Vereinseigentum über.
Ostertagsee
Boote können am Ostertagsee im Gelände Tennsplatz gelagert werden. Jedes Boot muss dazu in der Geschäftsstelle gemeldet sein Jedes Boot muss ein Kennzeichen oder Namen sichtbar haben. Für jedes Boot ist eine Kaution von
300,00 Euro in der Geschäftstelle zu hinterlegen. Boote die länger als 1 Jahr nicht bewegt werden, werden vom Verein entfernt und eingelagert. Die Kaution verfällt damit. Das Boot kann dann innerhalb 3 Monaten beim Vereinsheim abgeholt werden. Verstreicht diese Frist, geht das Boot in Vereinseigentum über.
Erbachsee
Keine Ankerplätze oder Lagerplätze des Vereins verfügbar.
Sicherheitshinweise allgemein:
Fahren Sie bei Wassertemperaturen unter 18 Grad nie alleine hinaus. Tragen Sie immer eine Rettungsweste.
Stehen im Boot ist lebensgefährlich. Auch wenn die Bilder in den Anglerzeitschriften noch so schön aussehen, die Angelboote sind nicht besonders stabil und schaukeln leicht. Dann gehts über Bord. Sitzenbleiben ist sicher, stehen ist bodenloser Leichtsinn und lebensgefährlich.
Der Verein haftet nicht für Unfälle irgendwelcher Art beim Bootsangeln. Jeder Bootsführer ist für die Sicherheit des Bootes und der Besatzung verantwortlich. Der Verein haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Beschädigungen an eingelagerten oder festgemachten Booten durch Wetter oder Katastrophen. Der Verein haftet nicht für Beschädigungen an eingelagerten oder festgemachten Booten durch Dritte.


