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Ergebnisse des EU-Fischereirates zum Europäischen Aal

Der EU-Fischereirat verabschiedete nach langen, schwierigen und fast über zwei Jahre gehenden Verhandlungen am 11. Juni 2007 in Luxemburg unter deutscher EU- Ratspräsidentschaft den Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
Mit dem unter Leitung von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer gefundenen einvernehmlichen Kompromiss werden folgende wichtige Schritte zur Erholung des Aalbestandes eingeleitet:
  1. Die Mitgliedstaaten der EU haben bis zum 31.12.2008 Managementpläne für die jeweiligen Flusseinzugsgebiete zu erarbeiten und der EU-Kommission zur Billigung vorzulegen. Legen die Mitgliedstaaten bis zu diesem Datum keine Managementpläne vor oder werden diese von der EU-Kommission nicht akzeptiert, gilt unmittelbar ein 15-tägiges Fangverbot für Aale pro Monat.
  2. Im Rahmen der Managementpläne ist ein festes Ziel für die Abwanderung adulter Aale (sog. Blankaale) in die Laichgründe der Sargassosee vorzugeben.
  3. Der Anteil der gefangenen Glasaale, der für Wiederbesatzmaßnahmen in europäischen Gewässern zur Verfügung gestellt werden muss, soll schrittweise - beginnend mit 35 % - auf 60 % bis 2013 angehoben werden. So stehen für Besatzmaßnahmen die notwendigen Glasaalmengen zur Erholung des Bestandes zur Verfügung.
  4. Die EU-Kommission wird allerdings die Preisentwicklung auf diesem Markt für Glasaale jährlich analysieren und soll im Falle bedeutender Preiseinbrüche geeignete Maßnahmen ergreifen, wozu auch die vorübergehende Aussetzung der Steigerungsraten beim Prozentsatz der für den innereuropäischen Besatz vorgesehenen Glasaalanteil gehören kann.

Ein Beitrag zum Thema Aal von EURONATUR

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